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Wissenswertes zu häufig gestellten Fragen

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Unfallaufnahme

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Dann finden Sie unter den folgenden Überschriften das Wissenswerte zu den am häufigsten gestellten Fragen:

Die VUFO arbeitet nach einem bestimmten Stichprobenplan, der es ermöglicht, anhand der untersuchten Unfälle repräsentative Aussagen zum Unfallgeschehen in Deutschland zu treffen. Dafür benötigen wir zunächst alle Unfallmeldungen von Unfällen mit verletzten Personen in unserem Erhebungsgebiet während unserer Schichtzeiten. Diese Unfallmeldungen erhalten wir direkt auf abgesichertem Weg von der Sächsischen Polizei unmittelbar nach dem Unfall.

Um personenbezogene Daten zu erlangen und zu verarbeiten, versucht die VUFO mit allen an einem Unfall beteiligten Personen in Kontakt zu treten. Treffen wir Sie nicht an der Unfallstelle an oder fehlen uns noch wesentliche Informationen, erstellen wir ein Anschreiben an Sie. Darin bitten wir Sie um Ihre Mitarbeit am Unfallforschungsprojekt und um Ihr Einverständnis zur Erhebung und Weiterverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Um Sie erreichen zu können, erhalten wir auf abgesichertem Weg von der Sächsischen Polizei die Daten für Ihre postalische Erreichbarkeit. Antworten Sie uns nicht oder stimmen Sie der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht zu, werden diese Daten unmittelbar gelöscht.

Wir erheben Daten von Verkehrsunfällen, um die Sicherheit von Fahrzeugen und allgemein im Straßenverkehr zu erhöhen. Dazu arbeiten wir mit unterschiedlichen Auftraggebern und Partnern zusammen. Prinzipiell gilt, dass keine Rohdaten, sondern immer weiterverarbeitete Daten für Studien oder Projekte zur Verfügung gestellt werden. Das heißt, ein Rückschluss auf die beteiligte Person wird verhindert (s. Recht auf Datenschutz).

Unsere Auftraggeber und Partner sind u.a. Zulieferer und Hersteller aus der Automobilindustrie, die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als Forschungseinrichtung des Bundes auf dem Gebiet des Straßenwesens.
Die erhobenen Daten von Verkehrsunfällen werden von den Partnern aus der Automobilindustrie, der BASt und weiteren Partnern wie z.B. Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen sowie Verbände und Prüforganisationen aus dem Fahrzeug- und Verkehrsbereich zur Verkehrssicherheitsarbeit, bspw. beim Entwurf oder der Skalierung von neuen oder bestehenden Sicherheitssystemen im Fahrzeug, bei der Untersuchung sicherheitsrelevanter Verkehrsthemen, bei der Gesetzesvorlage oder bei Untersuchungen zur Verkehrssicherheit zukünftiger Mobilität, genutzt.

Wir versuchen in Zusammenarbeit mit unseren Partnern auf der Basis von anonymisierten Unfalldaten, Erfahrungen aus Unfallereignissen zu nutzen, um Verkehr zukünftig sicherer zu gestalten.

Im Rahmen des Verkehrsunfallforschungsprojekts GIDAS werden seit seiner Gründung im Jahre 1999 alle erforderlichen Datenschutzvorgaben erfüllt. Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben wir unsere Vorgaben überprüft und die Datenschutzanforderungen nochmals konkretisiert. Diesen Entwicklungsprozess schreiben wir in Ihrem Interesse beständig fort. Selbstverständlich können Sie alle Rechte, die aus der Datenschutzgrundverordnung hervorgehen, wahrnehmen (bspw. Recht auf Aufklärung und Information, Widerspruch, Löschung, …).

Wir schützen Ihre personenbezogenen Daten, indem wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen haben, die einen unbefugten Zugriff auf diese Daten verhindern. Alle unsere Mitarbeiter sind datenschutzverpflichtet und wahren damit Verschwiegenheit. Die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden während der Fallbearbeitung anonymisiert bzw. pseudonymisiert. D.h., die Unfalldatenbank beinhaltet keine Namen, Adressen oder andere persönliche Daten. Das gesamte von uns aufgenommene Bildmaterial wird aufwändig anonymisiert, bspw. sind keine Kennzeichen oder Gesichter mehr erkennbar. Haben Sie uns die Genehmigung zu einer weiteren Kontaktaufnahme erteilt, speichern wir Ihre Adressdaten für eine evtl. spätere Kontaktaufnahme sicher in unserem Standort.

Wir geben keine personenbezogenen Daten an unberechtigte Dritte weiter (s. Datenweitergabe).

Sie sind leider an einem Unfall beteiligt gewesen, den wir dokumentiert haben?

Dann können wir Ihnen die von Ihnen oder Ihrem Fahrzeug erhobenen Informationen zur Verfügung stellen (in der Regel das aufgenommene Bildmaterial). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als unbeteiligtes Forschungsunternehmen die Rechte Dritter schützen müssen. Deshalb können wir Ihnen keine Daten anderer Parteien zur Verfügung stellen, es sei denn, es liegt uns ein Einverständnis dieser dazu vor. Bitte richten Sie Ihre Anfragen per E-Mail an datenschutz@vufo.de .

In jedem Fall behalten wir uns die Prüfung der Originalität Ihrer Anfrage vor. Über den zu wählenden Verfahrensweg entscheiden wir im Einzelfall.

Als Unfallforschung sind wir nicht an der polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsarbeit zur Klärung der Schuldfrage beteiligt. Deshalb erstellen wir keine Unfall- oder Schadensgutachten. Da wir wissenschaftliche Fragestellungen bearbeiten und mit den Gegebenheiten vor Gericht nicht vertraut sind, werden wir uns nicht zu Schuldfragen oder zu Bedingungen der Unfallentstehung äußern.

E-Scooter Videobeobachtung

Seit der Freigabe der sog. E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr ist die Anzahl von Unfällen mit diesen Fahrzeugen stark angestiegen. Bereits mit der Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) wurde eine eine wissenschaftliche Begleitung der Teilnahme von eKF am Straßenverkehr angeregt (Elektrokleinstfahrzeugeverordnung-eKFV §15, Absatz 4). Der Bundesrat hat bei seiner Beschlussfassung zur eKFV am 17.05.2019 diese wissenschaftliche Untersuchung ausschließlich begrüßt (Beschluss des Bundesrates, Drucksache 158/19 Kapitel B, Absatz f) und hält diese für dringend erforderlich.

Diese wissenschaftliche Begleitung wurde durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit dem Forschungsvorhaben „Wissenschaftliche Begleitung der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ FE 77.0522/2019 auf den Weg gebracht und im Frühjahr 2020 beauftragt. Auf der Grundlage dieser Evaluierung wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gegebenenfalls bis zum 1. September 2023 einen Vorschlag für die Änderung der eKFV vorlegen (eKFV §15, Absatz 4).

Wir als Verkehrsunfallforschung an der TU Dresden GmbH konnten in der Ausschreibung überzeugen und führen nun gemeinsam mit unterschiedlichen Partnern das Forschungsvorhaben durch. Unser Ziel ist es, mit korrekter Argumentation die Diskussion um E-Scooter und Co. zukünftig sachlicher mit zu gestalten.

Bestandteile des Forschungsvorhabens sind u.a.

  • die wissenschaftliche Analyse der Situation der eKF in Europa,
  • die Unfallanalyse basierend auf den statistischen Datensätzen der Länder,
  • die Erhebung von verunfallten Nutzern von eKF in Dresden
  • die Videobeobachtungen zum Fahrverhalten von E-Scootern in Berlin und Dresden.

Um Aussagen zum Fahrverhalten von E-Scootern im Straßenverkehr machen zu können, beobachten wir ausgewählte Straßenbereiche in den Städten Dresden und Berlin im zeitlich festgelegten Rahmen.

Ziele unserer Untersuchung sind Erkenntnisse über

  • das allgemeinen Fahrverhaltens der Nutzer von eKF,
  • die durchschnittlichen, maximalen und minimalen gefahrenen Geschwindigkeiten (V85, Vmax, Vmin),
  • zum befahrenen Verkehrsraums unter Beachtung der Regelkonformität.

Sollten wir Konfliktsituationen erfassen, werden wir diese wissenschaftlich auswerten und hinsichtlich der Verkehrssicherheit beurteilen.

Wir haben anhand des Aufkommens und der Unfallzahlen jeweils 5 Standorte in Berlin und Dresden identifiziert, an denen wir für jeweils eine Woche eine Videokamera installieren.

Die Videobeobachtung in Dresden führen wir selber durch, in Berlin übernimmt die TU Berlin, das Fachgebiet Kraftfahrzeuge am Institut für Land- und Seeverkehr (ILS) die Durchführung.

Jede Videoüberwachung greift in das Grundrecht der betroffenen Personen ein, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen. Darüber hinaus berührt sie auch das Grundrecht am eigenen Bild. Sie ist deshalb nur zulässig, wenn die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Nur dann ist der Schutz der personenbezogenen Daten der Betroffenen garantiert. Wir sind uns dieser Situation bewusst und haben entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben getroffen:

  • Die Aufnahme wird ausschließlich in den Kameraboxen durchgeführt und gespeichert. Es erfolgt keine Weiterleitung an Cloud- oder Internetdienste. Sie wird sofort verschlüsselt, d.h., ein Zugriff auf die Originaldaten ist für Unbefugte nicht möglich.
  • Wir engen den Beobachtungsbereich soweit als möglich ein, um die Beobachtung von zufällig sich am Ort der Aufnahme befindlichen Personen meistmöglich zu reduzieren. Wir reduzieren die Aufnahmequalität soweit als möglich, um durch Verpixelung die Erkennbarkeit von Personen einzugrenzen.
  • Die Aufnahmen werden ausschließlich automatisiert gesichtet und ausgewertet. D.h., E-Scooter werden anhand ihrer spezifischen Fahrbewegung und Gestalt erkannt. Über den Schwerpunkt der Fahrzeuge wird eine Fahrlinie (sog. „Trajektorie“) gebildet, die den Fahrverlauf charakterisiert. Diese kann dann physikalisch ausgewertet werden. Es erfolgt somit keine Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten nach der Aufnahme.
  • Die Videodaten werden unmittelbar nach der Ermittlung der Trajektorie gelöscht. Die wissenschaftliche Erfassung der Fahrlinie wird durch das Austrian Institut of Technology in Wien vorgenommen. In Wien werden die Daten nach dem Durchlauf der Erfassungssoftware (bis zu max. 2 Monaten Bearbeitungsdauer nach der Aufnahme) gelöscht.

Sollten Sie weitere Fragen zu unserem Projekt haben, können Sie uns gern unter info@vufo.de kontaktieren. Bei Fragen zum Datenschutz stehen wir Ihnen unter der E-Mail-Adresse datenschutz@vufo.de  zur Verfügung.

–       Recht auf Benachrichtigung über die Datenerhebung

Sie als Betroffene werden per Aushanginformation am Aufnahmeort über die Datenerhebung informiert.

–       Recht auf Auskunft

Sie als Betroffene haben jederzeit die Möglichkeit, Auskunft zu erlangen. Auskunft gebende Stelle ist in jedem Fall die VUFO, die Kontaktaufnahme sollte über den Datenschutzbeauftragten erfolgen. Sie werden zu den Kontaktmöglichkeiten auf dem Aushang informiert. Wird um Auskunft ersucht, erhalten Sie als Betroffene Information zu den vorliegenden Daten des Betroffenen (Videoaufnahmezeitraum und -ort).

–       Aushändigung einer Kopie der Daten

Sie als Betroffene haben jederzeit die Möglichkeit, eine Kopie ihrer Daten zu erlangen. Auskunft gebende Stelle ist in jedem Fall die VUFO, die Kontaktaufnahme sollte über den Datenschutzbeauftragten erfolgen. Sie werden zu den Kontaktmöglichkeiten informiert. Wird um eine Kopie der Daten ersucht, erhalten Sie als Betroffene eine Kopie der bei der VUFO vorliegenden Daten des Betroffenen, insofern diese noch vorhanden sind.

–       Recht auf Datenübertragbarkeit

Die VUFO stellt auf Anfrage des Betroffenen eine Kopie der Daten, insofern noch vorhanden, in üblicher digitaler Form (Video-Format) zur Verfügung.

–       Recht zum Widerspruch und Berichtigung

Sie als Betroffene werden über Ihre Möglichkeiten, der Erhebung und der Datennutzung zu widersprechen, per Aushang informiert. Widersprechen Sie, werden Ihre Bildaufnahmen, insofern noch vorhanden, separat anonymisiert. Eine Berichtigung ist bei erstellten Videoaufnahmen nicht möglich.

–       Informationspflicht bei Datenpannen

Die VUFO überwacht kontinuierlich die Datensicherheit im Projekt. Werden im Überwachungsprozess Mängel festgestellt, erfolgt deren Überarbeitung bzw. Beseitigung. Sind diese Mängel meldepflichtig, nimmt die VUFO diese Meldeplicht entsprechend des Schweregrades wahr.